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VG Berlin, 05.03.2020 - 38 K 450.19 V |
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- VG Berlin, 26.08.2019 - 38 K 18.19
Auszug aus VG Berlin, 05.03.2020 - 38 K 450.19
Auch allgemeine Fragen zur Funktionsweise des § 36a Abs. 1 S. 2 AufenthG, etwa ob es sich dabei um eine reine Befugnisnorm oder aber um eine Ermessensregelung handelt (dazu VG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2019 - VG 38 L 44.19 V -, S. 3; Thym, NVwZ 2018, 1340 [1347]; sich in einem obiter dictum für eine Ermessensregelung aussprechend OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 18. Juni 2019 - OVG 3 M 125.19 -, juris Rn. 5; VG Berlin, Urteil vom 26. August 2019 - VG 38 K 18.19 V -, juris Rn. 21) oder inwieweit zu berücksichtigen ist, dass nach § 36a Abs. 2 S. 2 AufenthG monatlich (lediglich) 1.000 nationale Visa erteilt werden können, sind bislang nicht geklärt. - OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2019 - 3 M 125.19
Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach dem Erlöschen des Nachzugsanspruchs der …
Auszug aus VG Berlin, 05.03.2020 - 38 K 450.19
Auch allgemeine Fragen zur Funktionsweise des § 36a Abs. 1 S. 2 AufenthG, etwa ob es sich dabei um eine reine Befugnisnorm oder aber um eine Ermessensregelung handelt (dazu VG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2019 - VG 38 L 44.19 V -, S. 3; Thym, NVwZ 2018, 1340 [1347]; sich in einem obiter dictum für eine Ermessensregelung aussprechend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Juni 2019 - OVG 3 M 125.19 -, juris Rn. 5; VG Berlin…, Urteil vom 26. August 2019 - VG 38 K 18.19 V -, juris Rn. 21) oder inwieweit zu berücksichtigen ist, dass nach § 36a Abs. 2 S. 2 AufenthG monatlich (lediglich) 1.000 nationale Visa erteilt werden können, sind bislang nicht geklärt. - OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 M 47.18
Beschwerde gegen die erstinstanzliche Versagung von Prozesskostenhilfe: …
Auszug aus VG Berlin, 05.03.2020 - 38 K 450.19
Zwar ist die Erteilung des begehrten Visums (zunächst) allein an der für die Beklagte bindenden fehlenden Zustimmung nach § 31 Aufenthaltsverordnung gescheitert, da eine Ersetzung einer rechtswidrig verweigerten Zustimmung nur dem Gericht möglich ist (zur Wirkung der gerichtlichen Entscheidung OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Juli 2019 - OVG 3 M 47.18 -, juris Rn. 4 m.w.N.). - VG Berlin, 26.11.2019 - 38 L 442.19
Auszug aus VG Berlin, 05.03.2020 - 38 K 450.19
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Ausländerbehörde einer bestehenden besonderen Eilbedürftigkeit nicht hinreichend Rechnung trägt (dazu etwa VG Berlin, Beschlüsse vom 26. November 2019 - VG 38 L 442.19 V -, juris Rn. 4 …und vom 8. Januar 2020 - VG 38 K 106/20 V -, juris Rn. 27; siehe auch siehe dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. Januar 2018 - OVG 3 S 12.18 -, S. 4, und - OVG 3 S 13.18 -, S. 4).